Fragen und Antworten zur IBAN – Was Bankkunden wissen müssen
FAQ IBAN – Was Bankkunden über die International Bank Account Number wissen müssen
Seit dem 1. Februar 2016 müssen deutsche Bankkunden zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriften, Gutschriften usw. die IBAN verwenden. Der Begriff IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“ (zu deutsch: Internationale Bankkontonummer). Die Verwendung der alten Kontonummer und Bankleitzahl ist nicht mehr möglich.
Die IBAN deutscher Bankkunden besteht aus 22 Ziffern und stellt viele Verbraucher vor Probleme: Wie lautet meine IBAN? Wie soll ich mir eine 22stellige Zahl merken? Was passiert, wenn ich eine falsche IBAN angebe? Diese und weitere Fragen möchte ich in diesem Artikel klären. Zum Abschluss könnt ihr mir im Kommentarbereich eure Fragen stellen, ich werde mich bemühen zeitnah zu antworten.
Wie lautet meine IBAN?
Die eigene IBAN findet ihr entweder auf euren Kontoauszügen, auf eurer Bankkarte für den Geldautomaten oder auf der Homepage eurer Bank. Wenn es schnell gehen muss, könnt ihr eure IBAN mit Hilfe eines kostenlosen und seriösen IBAN-Rechners ermitteln. Dieses Rechentool kann ich empfehlen, es ermittelt die eigene IBAN auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl.
Wie kann ich mir meine IBAN merken?
Auf den ersten Blick wirkt die 22stellige IBAN wie ein Zahlenmonster, das sich keiner merken kann. Auf den zweiten Blick sieht das schon ganz anders aus. Tatsächlich besteht die IBAN nämlich aus 4 Komponenten: Ländercode, Prüfsumme, Bankleitzahl und Kontonummer.
Mit Blick auf die Zusammensetzung der IBAN wird klar: Die Bankkunden müssen sich lediglich den deutschen Ländercode (DE) und die individuelle zweistellige Prüfsumme merken. Der Rest der IBAN besteht aus der persönlichen Bankleitzahl und Kontonummer. Die Bankleitzahl steht vor der Kontonummer, B steht vor K – so wie im Alphabet. Alle, die ihre bisherige Bankverbindung im Gedächtnis haben, müssen also lediglich das Kürzel DE und die Prüfsumme voranstellen und fertig ist die IBAN.
Was passiert, wenn ich eine falsche IBAN eingebe, beispielsweise bei einer Überweisung?
Wird beim Online-Banking eine falsche IBAN eingegeben, meldet die Bank in der Regel sofort den Fehler, sofern die IBAN so nicht existiert, also keinem Besitzer zugeordnet werden kann. Einfache Zahlendreher oder fehlende Ziffern werden von der Software beispielsweise durch den automatischen Abgleich der gesamten Ziffernfolge mit der Prüfsumme erkannt und ebenfalls sofort gemeldet.
Anders verhält es sich, wenn die falsch eingegebene IBAN zufällig genau so existiert. Dann wird die Überweisung von der Bank auch ausgeführt, selbst wenn der Name des Empfängers nicht mit dem Namen übereinstimmt, den der Überweisende als Begünstigten eingegeben hat. In diesem Fall kann tatsächlich ein Dritter die Überweisung erhalten. Dann sollte sich der betroffene Kunde möglichst schnell an seine Bank wenden und um Abbruch der Transaktion bitten. Innerhalb der ersten Stunden nach Überweisung ist das auf jeden Fall noch möglich. Wurde die Transaktion dagegen bereits ausgeführt und das Geld auf das Konto des zufälligen Empfängers verbucht, ist es notwendig die ausführende Bank über den Fehler zu informieren. Sie wird sich dann mit der Bank des falschen Begünstigten in Verbindung setzen und die Rückbuchung anfordern. Der Begünstigte muss der Rückbuchung allerdings zustimmen. Verweigert er diese, weil er das Geld unrechtmäßig behalten möchte, kann der Überweisende die Herausgabe der Adressdaten des falschen Begünstigten verlangen und seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. Die Rechtslage ist in solchen Fällen eindeutig, laut Paragraph 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind zu Unrecht erhaltene Geldzahlungen zurückzuerstatten. Der Nutznießer einer falschen Überweisung hat keine Anspruch auf das zufällig erhaltene Geld.
Reicht alleine die Angabe der IBAN für die Durchführung einer Überweisung aus?
Ja, bei Inlandsüberweisungen gilt “IBAN only”. Die Bank kann und wird die Überweisung allein auf Basis der angegebenen IBAN durchführen, ein Namensabgleich zwischen der als Begünstigten genannten Person und dem Inhaber des Empfängerkontos findet nicht statt. Es ist nicht mehr notwendig den Namen des Empfängers auf einem Überweisungsträger zu nennen.
Noch Fragen zur IBAN? Dann hinterlasst mir einfach einen Kommentar.