Als Käufer die PayPal-Gebühren übernehmen? So wird’s gemacht!
So könnt ihr per Waren und Dienstleistungen bezahlen, ohne dass der Verkäufer die PayPal-Gebühren tragen muss!
Mit PayPal könnt ihr auf zwei verschiedene Arten Geld an andere senden:
Per “Familie und Freunde” oder per “Waren und Dienstleistungen”.
Viele Verkäufer bevorzugen die Zahlung per “Familie und Freunde”, weil sie dann keine Gebühren für die Zahlung entrichten müssen und der Käufer keinen Käuferschutz von PayPal erhält.
Viele Käufer bevorzugen hingegen die Zahlung per “Waren und Dienstleistungen”, weil sie dann den Käuferschutz von PayPal genießen. Sollte der Käufer die Ware nicht versenden oder die Ware nicht der Beschreibung entsprechen, können sie über den PayPal-Käuferschutz ihr Geld zurückholen.
Auf diesen Schutz sollte kein Käufer verzichten!
Ehrliche Verkäufer müssen den Käuferschutz nicht fürchten. Dennoch lehnen einige die Zahlung per “Waren und Dienstleistungen” ab, weil sie die Gebühren nicht übernehmen möchten. Manchmal scheitern die Verkaufsverhandlungen aufgrund der Gebührenfrage. Das muss nicht sein!
Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Käufer per “Waren und Dienstleistungen” bezahlt UND die PayPal-Gebühren übernimmt. So wirds gemacht:
Anleitung: Als Käufer die PayPal-Gebühren übernehmen
Sendet dem Verkäufer einfach den vereinbarten Kaufbetrag plus die für diese Zahlung fälligen Gebühren.
Die Höhe der Gebühren könnt ihr auf dieser Website berechnen: Rechner für PayPal-Gebühren
So wirds gemacht:
Einfach unter “Rechnungsgrundlage” auf “Kaufpreis” klicken und stattdessen “Restwert” auswählen. Dann unter “Restbetrag” den Kaufbetrag eingeben, den ihr mit dem Verkäufer vereinbart habt, beispielsweise 50 Euro inklusive Versand. Die Einstellung auf “Waren und Dienstleistungen” belassen und anschließend auf “Berechnen” klicken und schon wird weiter unten der Kaufbetrag inklusive der PayPal-Gebühren angezeigt, denn ihr an den Verkäufer überweisen müsst. Wenn ihr diesen Betrag (51,64 Euro) sendet, zieht PayPal die fälligen Gebühren ab und der Verkäufer erhält exakt die 50 Euro, die ihr als Kaufpreis vereinbart habt.
Auf dieser Weise genießt ihr den vollen Käuferschutz und der Verkäufer muss keine Gebühren bezahlen.