Darf mir mein Lehrer mein Handy wegnehmen und wenn ja, wie lange darf er es behalten?
Handynutzung in der Schule – Welche Rechte haben Lehrer und Schüler?
Die Nutzung von Handys in der Schule sorgt immer wieder Streitigkeiten zwischen Lehrern, Schülern und Eltern.Darf ein Lehrer einfach das Handy eines Schülers einziehen? Darf er die gespeicherten Inhalte (bspw. SMS, Bilder oder Videos) anschauen und wie lange darf er das Handy behalten? Bis zum Ende der Stunde, bis zum Ende des Schultages oder sogar mehrere Tage? Ich habe für euch die Rechtslage angeschaut und werde sie so einfach wie möglich erklären. Im Internet gibt es viele falsche Informationen zum Thema Handynutzung in der Schule. Deshalb habe ich sehr darauf geachtet nur seriöse Quellen für meine folgende Antworten zu verwenden. Ich hoffe ich kann euch damit weiterhelfen.
Darf mir mein Lehrer mein Handy wegnehmen?
Die Antwort ist ein klares Ja, wenn du das Handy während des Unterrichts genutzt hast oder wenn es im Unterricht geklingelt hat. Schon ein Blick auf die Uhr des Gerätes kann die Wegnahme rechtfertigen.
In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Landesschulgesetz. Es legt unter anderem fest, welche Rechte ein Lehrer gegenüber seinen Schülern hat. Jedes Landesschulgesetz gibt den Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einem Schüler das Handy abzunehmen. Im Landesschulgesetz von Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise: (keine Angst, vor dem folgenden komplizierten Gesetzestext, ich erkläre den Sinn im nächsten Absatz mit einfachen Worten)
Paragraph 53: Erzieherische Einwirkungen,Ordnungsmaßnahmen
- Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
Was bedeutet dieser Gesetzestext? Ganz einfach: Lehrer dürfen erzieherische Maßnahmen ergreifen, wenn Schüler ihre Pflichten verletzen und beispielsweise den Unterricht stören oder Personen oder Sachen gefährden. Sie dürfen den Übeltäter ermahnen, zum Gespräch bitten, vom Unterricht ausschließen oder zum Nachsitzen verdonnern. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die zeitweise Wegnahme von Gegenständen und das gilt eben auch für Handys, die den Unterricht stören. Die Lehrer habe also das Recht auf ihrer Seite, wenn sie nach einer Störung das Handy eines Schülers einziehen. Das ist kein Raub, keine Unterschlagung und auch kein Diebstahl, sondern eine erlaubte Erziehungsmaßnahme.
Wie lange darf ein Lehrer das Handy eines Schülers einbehalten?
Die Antwort: Nicht länger als bis zum Ende des Schultages!
Wie das Landesschulgesetz schon sagt, ist den Lehrern „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ gestattet. Die Bedeutung von „zeitweise“ wird an den Schulen ganz unterschiedlich ausgelegt. Manche Lehrer geben eingezogene Handys direkt nach der Schulstunde oder spätestens am Ende des Schultages wieder zurück, andere nehmen es mehrere Tage oder sogar über das Wochenende hinaus in Verwahrung.
Ich habe im Internet die Einschätzung diverser Rechtsanwälte zu dieser Frage gefunden und die meisten halten es für gesetzeswidrig, wenn ein Lehrer ein Schülerhandy nicht am Ende desselben Unterrichtstages zurückgibt. Sie verweisen auf eine Bestimmung im Landesschulgesetz, wonach bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnamen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Nach Einschätzung der Fachleute ist der Einzug eines Handys über mehrere Tage eine unverhältnismäßig harte Strafe.
Das Handy hat nämlich eine enorme Bedeutung für die Kommunikation der Schüler, insbesondere in Notfällen, wenn ein Kind/Jugendlicher seine Eltern anrufen möchte oder umgekehrt. Auch das steht der Wegnahme des Handys für längere Zeit entgegen. Das Smartphone ist und bleibt Eigentum des Schülers, wenn der Lehrer das Gerät über den Schultag hinaus behält und es womöglich sogar mit nach Hause nimmt, kann er sich strafbar machen. Einige Lehrer führen sich hier auf wie Götter und versuchen ihre eigenen Regeln aufzustellen, das ist allerdings nicht rechtens.
Es gibt auch keinen Grund das Handy nur den Eltern des Schülers auszuhändigen. Das ist reine Schikane und wird häufig verlangt, damit die Eltern vom Fehlverhalten ihres Kindes erfahren und ebenfalls erzieherische Maßnahmen ergreifen. Der Lehrer kann die Eltern aber auch telefonisch oder schriftlich über den Vorfall informieren, dazu müssen sie nicht extra in die Schule kommen um das Handy abzuholen.
Darf der Lehrer in mein Handy schauen?
Die Antwort: Nein!
Jeder Schüler hat ein Recht auf informelle Selbstbestimmung. Er allein darf entscheiden, mit wem er die Inhalte auf seinem Handy teilen möchte. Wenn er nicht zustimmt, darf der Lehrer nicht in das Handy schauen. Die privaten Fotos, SMS, Videos und Kontakte im Schülerhandy sind für den Lehrer tabu, es gilt das Datenschutzgesetz. Tipp: Bevor ihr das Handy abgeben müsst einfach schnell die SIM-Karte und den Akku entfernen, dann kann der Lehrer noch so neugierig sein, er wird nichts finden.